TRANSPORT- UND VERPACKUNGS-SERVICE GMBH

 

Bedingungen für das Überlassen von Speichenrad- und Holzspulen

(Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB) (Ausgabe April 2022)

 

 

  1. Vorbemerkungen

TVG, Transport- und Verpackungs-Service GmbH, 45661 Recklinghausen/Betriebsstätte (im Folgenden TVG genannt) vermietet Speichenradtrommeln und Holzspulen zum einen an Produzenten von Kabelschutzrohren aus PE-HD, PVC etc. und zum anderen an deren Kunden, die Kabelschutzrohre bestellen (im Folgenden Besteller genannt). Die Spulen werden für die Produktion, Lagerung und zum Versand an die Besteller eingesetzt. Die verwendeten Spulen sind Eigentum der TVG und bleiben dieses auch nach dem Versand des Wickelgutes durch den Produzenten an die Besteller.

 

2.Vertragsabschluß

a) Zwischen der TVG und den Produzenten kommt mit dem Bezug von „TVG“, „KTG“, „RAB“ und „Abresch gekennzeichnete Speichenradspulen oder dem Bezug der Holzspulen“, zum Zeitpunkt des Einganges beim Produzenten oder von der von ihm bezeichneten Empfangsstelle, ein Mietverhältnis zu den nachstehenden Bedingungen zustande.

b) Zwischen der TVG und dem Besteller kommt mit dem Bezug von „TVG“, „KTG“, „RAB“ und „Abresch“ gekennzeichnete Speichenradspulen oder dem Bezug der Holzspulen zum Zeitpunkt des Einganges beim Besteller oder bei der von ihm bezeichneten Empfangsstelle, ein Mietverhältnis zu den nachstehenden Bedingungen zustande.

 

  1. Spulenmiete 

    a) für den Produzenten

Ab dem Datum der Anlieferung bestellter Spulen beim Produzenten, erhält dieser eine mietfreie Zeit von 3 Monaten zum Bewickeln und Ausliefern dieser Spulen. Nach Ablauf dieser Frist wird ein monatlicher Mietzins von EUR 30,00 bis Durchmesser 2.800 mm und von EUR 80,00 bis Durchmesser 3.7000 mm pro Spule fällig, der dem Produzenten in Rechnung gestellt wird.

 

b) für den Besteller

Der Mietzins für die vereinbarte Zeit (3,6,9 oder 12 Monate), nach Auslieferung der Spulen durch den Produzenten an den Besteller, ist durch die vereinbarte Bewicklungsgebühr durch den Produzenten abgegolten. Für Spulen, die nicht innerhalb der vereinbarten Zeit zurückgegeben oder der TVG zur Abholung schriftlich gemeldet werden, wird eine monatliche Miete von EUR 55,00 bis Durchmesser 2.800 mm und von EUR 110,00 bis Durchmesser 3.700 mm vom Besteller fällig zzgl. jeweils gültiger gesetzl. USt. Angefangene Monate werden als ein voller Monat berechnet. Freigemeldete Spulen, die nicht herausgegeben wurden, bleiben in der Mietberechnung. Die vorgenannten Gebühren bewirken ausdrücklich keinen Eigentumsübergang.

 

  1. Anfallende Gebühr bei Verlust o. Totalschaden

Bei nachgewiesenem oder gemeldeten Verlust/Totalschaden einer Spule im Gewahrsam des Produzenten oder des Bestellers, werden für den Produzenten oder den Besteller folgende Gebühren fällig:

EUR 1.600,00 bis zu 2.550 mm Spulen-Durchmesser

EUR 1.950,00 bis zu 2.800 mm Spulen-Durchmesser

EUR 2.700,00 bis zu 3.700 mm Spulen-Durchmesser

EUR    390,00 pro Teiler (2 Einzelteile) Mehrkammerspulen.

 

  1. Gefahrtragung und Haftung 

    a) des Produzenten

Der Produzent trägt die Gefahr und haftet für alle Schäden an Spulen vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns bis zum Eingang der Spulen beim Besteller.

 

b) des Bestellers

Der Besteller trägt die Gefahr und haftet für alle Schäden an Spulen, ab dem Eingang der Spulen beim Besteller bis zur nachgewiesenen Abholmeldung an TVG.

 

  1. Rücktransport freigemeldeter Spulen
    a) Freigewordene Spulen sind der TVG zurückzugeben. Dazu meldet der Besteller diese der TVG, fortlaufend, unverzüglich per Textnachricht frei an „Freimeldung TVG“. Diese werden durch die TVG von einem Sammelplatz, der mit Straßen-LKW angefahren werden kann, bei entsprechender Anzahl im Sammeltransport, kostenlos abgeholt. Spätere Änderungen in den Angaben zur Freimeldung müssen der TVG sofort mitgeteilt werden, z.B. Standortverlegung Trommel, kein Ladegerät an Abholstelle.

 

b) Bei gewünschter Einzel- o. Baustellenabholung werden zusätzlich Transportkosten in Höhe v. EUR 75,00 je Spule berechnet.

c) Sollten fehlerhafte Angaben des Bestellers für den Rücktransport zu weiteren Kosten führen zB weg. fehlendem tech. Gerät, trägt der Besteller Kosten vergeblicher Anfahrt.

 

d) Verladekosten am Versandort sind vom Besteller zu tragen.

e) Soweit der Besteller Spulen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht hat, muss er den Rücktransport bis zur deutschen Grenze, oder bis zu einem vereinbarten Sammelplatz auf eigene Kosten veranlassen. Von dort werden die Spulen mit einem Sammeltransport kostenlos abgeholt.

f) Restrohr kann auf den Spulen verbleiben und wird kostenlos zur Entsorgung mit zurückgeführt.

 

  1. Zahlungen

Rechnungen der TVG sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich die TVG vor, Verzugszinsen in Anlehnung an die Bedingungen des Kreditmarktes zu berechnen.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

TVG, deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen sowie bei schuldhafte verursachter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung und bei Verletzung wesentlicher Kardinal-pflichten ist ein Schadensersatzanspruch jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Leben, Körper, Gesundheit betroffen sind. Im Übrigen haftet TVG nur nach dem ProdHaftG.

 

  1. Gerichtsstand – Sonstiges 

    a) Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Porta Westfalica.b) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch bei einer Änderung dieser Klausel.

 

  1. Salvatorische Klausel

Die Gültigkeit von anderen AGB oder Bedingungen der Produzenten sowie Besteller sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.